Der Verein

Der Elternverein am TGM besteht seit 1947 und nimmt in Vertretung der Eltern die ihm übertragenen Rechte und Mitsprache­möglichkeiten laut Schulunterrichts­gesetz wahr (§63 SchUG). Das dafür zuständige Gremium ist der Schulgemeinschafts­ausschuss (§64 SchUG) kurz SGA. Hierin haben die Elternvertreter drei Sitze, je drei weitere die SchülerInnen und LehrerInnen, den Vorsitz führt die (nicht stimmberechtigte) Schulleitung.

Neben dieser schulpolitischen Funktion unterstützt der Elternverein viele schulische Projekte des TGM, wie z.B. innovative Lehrmittel, Exkursionen, Sprachreisen etc., die über die Mitgliedsbeiträge der Eltern finanziert werden.

Zudem fördert der Elternverein durch Informationsveranstaltungen und der Möglichkeit von Gesprächen zwischen Eltern das Gelingen der Erziehungsarbeit.

Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Schuljahr ist bis 31.12. des Jahres zu bezahlen und beträgt € 30,-. Gültig ist die Mitgliedschaft ab der Annahme der Einzahlung des Mitgliedsbeitrags durch den Elternausschuss. Der Elternverein dankt an dieser Stelle auch für Spenden!

Die Mittel werden ausschließlich für schulnahe Zwecke ausgegeben, die der Schulerhalter nicht bezahlt, die jedoch im Interesse der SchülerInnen/Eltern liegen.

Der Elternverein fördert u.a. die Klassengemeinschaft, indem er für Mitglieder in sozialer Notlage Zuschüsse zu Schulveranstaltungen bereitstellt.

Hauptaufgaben des Elternvereins

(Quelle und weitere Infos: http://www.elternverband.at)
Wahrung der Elterninteressen betreffend die schulische Ausbildung der Kinder und aller mit dem Schulbesuch in Zusammenhang stehenden Fragen innerhalb der Schule.
Wahrung der Eltern- und Schulinteressen nach außen, z.B. gegenüber Behörden und anderen Instituten.

Rechte der Mitglieder

Recht auf Information

Die Mitglieder des Elternvereins haben das Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die Eltern und Schüler im Rahmen des Schulgeschehens betreffen.

Der Obmann/Die Obfrau hat das Recht, Einblick in alle Erlässe zu nehmen. Von jenen Erlässen, die für die Arbeit der Schulpartner besonders wichtig sind, müssen er/sie ein Exemplar erhalten.

Recht auf Anhörung

Mitglieder des Elternvereins können der Schulleitung bzw. den Klassenlehrern Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen. Dies geschieht durch die Klassenelternvertreter und den Obmann/die Obfrau.

Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache

Der Elternverein entsendet drei VertreterInnen und drei StellvertreterInnen in den Schulgemeinschaftsausschuss.
Dadurch hat er auch das Recht auf Mitbestimmung in der Schulbuchkonferenz und bei der Erstellung von Lehrplänen.

Die Ziele und Aufgaben des Elternvereines finden Sie hier:

Berichte und Protokolle finden Sie hier ->>